Angeln in Wintrich
Angelschheine für den Moselabschnitt zwischen der Staustufe Zeltingen und Wintrich sind hier erhältlich:
7,00€ pro Tag
16,00€ pro Woche
26,00€ pro Monat
Der Fischereischein Ihres Bundeslandes ist dafür erforderlich. Ausländische Gäste erhalten den Fischereischein (Lichtbild,Personalausweis oder Reisepass sind notwendig) bei: Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 5, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues.
Fischarten:
Hecht, Zander, Barsch, Döbel, Barbe, Brassen, Aland, Karpfen, Rapfen, Rotauge, Rotfeder, Forelle, Aal und Schlei.
Entnahmepflicht für Welse und Grundeln!
Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet, mit max. 2 Ruten. An der Mosel ist Nachtangeln (0.00 Uhr bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang) nicht erlaubt.
Die Frühjahrsschonzeit sowie die Artenschonzeiten sind zu beachten!
Die Frühjahrsschonzeit dauert vom 15. April bis einschließlich 31. Mai. (Gilt nicht für den Fischfang mit Hand- und Schleppangel)
Der Raubfischfang mit entsprechendem Gerät (Spinner, Blinker, Fliege, Weichplastikköder, tote Köderfische oder Köderfischfetzen) ist mit Ausnahme der künstlichen Fliege während der Frühjahrsschonzeit nicht gestattet.
Link mit weiteren Informationen: Wehlener Anglertreff